Die Verschwiegenheit der MediatorInnen gibt den Teilnehmenden die Sicherheit sich in der jeweiligen Mediationssitzung auch wirklich voll einbringen zu können.
Diese Verschwiegenheit ist gesetzlich abgesichert, so dass die MediatorInnen auch vor einem Gericht nicht dazu gezwungen werden können, über die Inhalte und Gespräche von Mediationssitzungen Auskunft geben zu müssen.
Damit ist es erst möglich die wichtigen Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmenden offen darlegen zu können, um den Boden für eine tragfähige akzeptable Lösung zu finden.
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